Frühbehandlung

Fehlstellungen der Zähne und der Kiefer können sich bereits im frühen Kindesalter andeuten.

Sprechen Sie Ihre/n Zahnärztin/Zahnarzt bereits im Alter Ihres Kindes von 5 bis 6 Jahren an, ob sie/er eine Vorstellung beim Fachzahnarzt für Kieferorthopädie für nötig hält oder lassen Sie sich in einer kieferorthopädischen Fachpraxis beraten.

Manche Fehlstellungen sollten bereits sehr früh im Zuge einer kieferorthopädischen Frühbehandlung korrigiert werden, um eine Verschlechterung des Befundes zu vermeiden, eine korrekte Funktion der Kiefer sicherzustellen und eine harmonische Kiefer- und Gesichtsentwicklung zu ermöglichen.

Bevorzugte Apparaturen in der kieferorthopädischen Frühbehandlung sind herausnehmbare Geräte, sog. aktive Platten und funktionskieferorthopädische Geräte wie z.B. der Bionator, sowie die Gaumennahterweiterung.